Wir helfen Ihnen mehr zu ziehen
Die Anhängelast darf weder das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges, noch den vom Hersteller vorgeschriebenen Wert überschreiten. Daraus resultiert das maximal zulässige Gewicht des zu ziehenden Anhängers.
Durch entsprechende Prüfverfahren können wir für viele Fahrzeuge, die vom Hersteller serienmäßig eingetragenen Maximallasten neu festlegen.
Höchstgrenzen
Die Zuglast kann dabei maximal 1:1 auf das zulässige Gesamtgewicht des jeweiligen Fahrzeuges erhöht werden. Eine Ausnahme davon stellen jedoch Geländewagen (M1G) dar. Hier kann die Anhängelast auf das 1.5-fache des zulässigen Gesamtgewichtes erhöht werden, allerdings nicht mehr als 3.500 kg. Grundsätzlich sind Zuglasterhöhungen bis zu einer Steigung von maximal 8% möglich.
Vorraussetzungen
Jede Anhängerkupplung hat eine festgelegte Belastbarkeitsgrenze, diese wird als Deichsel-Wert (kurz D-Wert) bezeichnet. Den D-Wert finden Sie auf dem Typenschild oder in der Einbauanleitung der Anhängerkupplung. Ist der D-Wert der verbauten Anhängerkupplung ausreichend, sind zur Zuglasterhöhung keine technischen Änderungen erforderlich und es genügt lediglich das Gutachten. Reicht der D-Wert nicht aus, muss eine verstärkte Anhängerkupplung verbaut werden. Diese können Sie ebenfalls über uns erwerben.
Besonderheiten
Fahrzeuge mit einer serienmäßigen Anhängelast von über 3.500 kg benötigen zu Erhöhung eine durchgehende Bremsanlage. Hier muss das Zuggesamtgewicht (Fahrzeug + Anhänger) eingehalten bzw. gegebenfalls erhöht werden.
Stützlast
Die Stützlast gibt die maximal zulässige vertikale Belastung am Kupplungspunkt an. Hierbei handelt es sich um eine serienmäßige Angabe des Herstellers und darf nicht überschritten werden. Auch diese kann gegebenfalls im Rahmen einer Zuglasterhöhung erhöht werden. Wir beraten Sie gerne.